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Standort Bochum

LKW + Bus

 

Alte Bahnhofstr. 121

44892 Bochum

 

Pkw-Führerscheinklassen und Pkw mit Anhänger

B/B17

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L

 

B197 Automatik mit Freigabe für Schaltwagen

Der neue "Automatikführerschein B197" ermöglicht es Fahrschülern, trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss auf Schaltwagen zu fahren.

 

Diese Regelungen gelten:

  1. Keine Einschränkungen im Führerschein
  2. Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
  3. Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden

 

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
• Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
• Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

 

 

 

B96

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine

 

 

BE (Anhänger)

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger

bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

 

 

 

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